CE-Kennzeichnung

Der Gesetzgeber legt in Form von CE-Richtlinien die Regeln fest, welche die Hersteller zu beachten haben, wenn sie ein Produkt in Verkehr bringen. Das Beachten aller Richtlinien bestätigt der Hersteller mit dem Anbringen des "CE"- Zeichens auf Geräten und Maschinen.
Das CE-Zeichen garantiert die Produktsicherheit, die in der EG-Maschinenrichtlinie und in verschiedenen Normen vorgegeben sind.
 

Kennen Sie für Ihr Produkt alle relevanten Normen? Wir unterstützen:

  • Maschinen- und Anlagenbauer in der EU, indem wir helfen, Wissensdefizite zur CE-Bewertung auszugleichen, und gegbenenfalls Personal stellen.
  • Hersteller außerhalb der EU mit unserem Know-How zur CE-Kennzeichnung. Um auf dem europäischen Markt aktiv werden zu können, sind oft technische Änderungen nötig; wir wissen, welche.
  • Produktionsbetriebe außerhalb des Maschinen-/Anlagenbaus, die eine eigene Anlage umbauen. Denn: Auch ein Betreiber von Maschinen und Anlagen kann in die Pflicht geraten, das CE-Bewertungsverfahren durchführen zu müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn er die Leistung einer Maschine/Anlage steigert, diese nachträglich umbaut oder wenn er selbst zum Hersteller wird, indem er eine Produktionsanlage aus zugekauften Maschinen zusammenstellt. In diesen Fällen unterliegt er den gleichen Pflichten wie ein Hersteller!

Was sind Ihre aktuellen Herausforderungen rund um die CE-Kennzeichnung? Wir stehen Ihnen gerne für einen unverbindlichen Austausch zur Verfügung. Senden Sie uns dazu bitte einfach eine Mail an .

Und das übernehmen wir für Sie:

  • Recherche der relevanten Richtlinien
  • Festlegen der zu ergreifenden Maßnahmen
  • Anleitung zur Risikobeurteilung
  • Vorgaben an die interne Dokumentation (auf Wunsch organisieren wir auch die Hinterlegung der Unterlagen bei einer benannten Stelle für die gesetzlich vorgeschriebenen zehn Jahre)
  • Vorbereitung der Konformitätserklärung – Sie müssen nur noch unterschreiben!