Der Gesetzgeber legt in Form von CE-Richtlinien die Regeln fest, welche die Hersteller zu beachten haben, wenn

diese eine Maschine in Verkehr bringen. Das Beachten aller Richtlinien bestätigt der Hersteller mit dem Anbringen

des "CE"- Zeichens auf Geräten und Maschinen.

Das CE-Zeichen garantiert die Gerätesicherheit, die in der EG-Maschinenrichtlinie und in verschiedenen Normen vorgegeben sind.


Kennen Sie für Ihr Gerät alle relevanten Normen?

Wir unterstützen:

Maschinen- und Anlagenbauer in der EU, indem wir helfen, Wissensdefizite zur CE-Bewertung auszugleichen,

     und ggf. Personal stellen.

Hersteller außerhalb der EU mit unserem Know-How zur CE-Kennzeichnung. Um auf dem europäischen Markt

     aktiv werden zu können, sind oft technische Änderungen nötig; wir wissen, welche.

Produktionsbetriebe außerhalb des Maschinen-/Anlagenbaus, die eine eigene Anlage umbauen. Denn: Auch ein

     Betreiber von Maschinen und Anlagen kann in die Pflicht geraten, das CE-Bewertungsverfahren durchführen zu

     müssen. Nämlich immer dann, wenn er die Leistung einer Maschine/Anlage steigert, diese nachträglich umbaut

     oder wenn er selbst zum Hersteller wird, indem er eine Produktionsanlage aus zugekauften Maschinen

     zusammenstellt. In diesen Fällen unterliegt er den gleichen Pflichten wie ein Hersteller!


Und das übernehmen wir für Sie:

Recherche der relevanten Richtlinien
Festlegen der zu ergreifenden Maßnahmen
Anleitung zur Risikobeurteilung
Vorgaben an die interne Dokumentation (auf Wunsch organisieren wir auch die Hinterlegung der Unterlagen

     bei einer benannten Stelle für die gesetzlich vorgeschriebenen zehn Jahre)

Vorbereitung der Konformitätserklärung – Sie müssen nur noch unterschreiben!




 

CE-Kennzeichnung